Eine Lobby für verschuldete Personen im Vollzug gibt es nicht


Für Strafgefangene besteht paradoxerweise kaum die Möglichkeit, auf Entschädigung von Opfern oder Tilgung sonstiger Schulden hinzuarbeiten.

Strafgefangene erhalten einen durchschnittlichen Stundenlohn von 1,50 EUR. Hiervon werden allerdings nur 3/7 dem Strafgefangenen zur Verfügung gestellt. Die restlichen 4/7 werden auf das Überbrückungsgeld verbucht. Nennenswerte Abträge auf die Verbindlichkeiten sind somit kaum möglich.

Eine Entschuldung stellt schon für den »normalen« Schuldner eine enorme Herausforderung dar. Dies gilt umso mehr für einen Schuldner, der sich im Strafvollzug befindet. Dennoch ist eine institutionalisierte Schuldenregulierung bei Strafgefangenen – von wenigen Ausnahmen abgesehen – in den JVAs nicht vorhanden. Dass professionelle
Entschuldungshilfen für Strafgefangene bisher kaum vorhanden sind, liegt unter anderem an:

  • der zum Teil prekären finanziellen Situation vieler Anstalten
  • dem hohen Arbeitsanfall für den sozialen Dienst, der oftmals keinen Raum für individuelle Entschuldungskonzepte lässt
  • der Tatsache, dass Mitarbeiter des Sozialen Diensts mit der Aufgabe einer professionellen Entschuldung oft nicht entsprechend fachlich ausgebildet sind.

Entschuldung unter erschwerten Bedingungen
Unter den Bedingungen in Freiheit lässt sich eine Schuldenbefreiung auf verschiedenen Wegen erreichen. Entweder können mit den Gläubigern außergerichtliche Vergleichslösungen gefunden werden oder es kann ein Verbraucherinsolvenzverfahren durchlaufen werden. Die Lage von Strafgefangenen ist jedoch von besonderen Schwierigkeiten gekennzeichnet:

Kaum Einkommen vorhanden
Nur etwa 3/7 des Einkommens verbleiben theoretisch für den Schuldenabbau.

Überblick verloren
Bedingt durch die teils langjährige Inhaftierung haben viele Gefangene den Überblick
über ihre Verbindlichkeiten verloren.

Keine Hilfe durch die Schuldnerberatung
Für Inhaftierte sind die allermeisten Schuldnerberatungsstellen meist nicht zuständig und so haben Strafgefangene aus der Haft kaum eine Möglichkeit professionell an ihrer Entschuldung zu arbeiten.


Die Folge: Resignation statt Resozialisierung
Viele Inhaftierte empfinden ihre finanziellen Probleme als zusätzlich bedrückende Belastung und sehen in ihrer Schuldenlast ein zentrales Zukunftsproblem für die Zeit nach ihrer Haftentlassung. Die finanziellen Schwierigkeiten stellen dann auch ein wesentliches Eingliederungshindernis dar. Häufig führt die Schuldenlast zur Resignation oder schlimmstenfalls zur Rückfälligkeit.

Ausgehend von der Tatsache, dass über 70% der inhaftierten Personen teils sehr hohe Schulden angehäuft haben, wäre es notwendig und im Rahmen des gesellschaftlichen Interesses an ihrer Resozialisierung auch geboten, den Inhaftierten den Zugang zu einem Insolvenzverfahren zu eröffnen.

Aus dieser Motivation heraus habt Herr RA Schweikert in den letzten Jahren bundesweit mehrere tausend Inhaftierte besucht. Hierbei erschöpfen sich die Leistungen aber nicht nur in der bloßen Beratung, sondern stest wird versucht immer auch die bestmögliche Lösung zu finden und umzusetzen. Je nach individueller Sachlage können solche Lösungen die Recherche nach Schulden und Gläubigern,  sowie Stundungs- oder Ratenzahlungsvereinbarungen mit den Gläubigern (Gerichtskasse etc.) sein. Bei entsprechender Schuldenhöhe betreut Herr RA Schweikert selbstverständlich auch komplette Insolvenzanträge.