»... Das Verbraucher-Insolvenzverfahren mit dem Ziel der Restschuldbefreiung ist gerade für Strafgefangene sehr wichtig, da in
dieser Gruppe eine Überschuldung häufig anzutreffen und eine wirksame Entschuldung für einen
wirtschaftlichen Neuanfang in Freiheit von nicht zu unterschätzender Bedeutung ist
...«
(Quelle; Alfred Hartenbach, Parlamentarischer Staatssekretär 8. Oktober
2008)